Der Begriff des Arbeitgebers im Lohnsteuerrecht
| AUTHOR | Pohl, Johannes Maria Heinrich; Meyer, Andr; Meyer, Andr |
| PUBLISHER | Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W (04/29/2025) |
| PRODUCT TYPE | Hardcover (Hardcover) |
38 EStG - als Kopfnorm des Lohnsteuerrechts - nimmt an verschiedenen Stellen auf den "Arbeitgeber" Bezug, ohne diesen Begriff zu definieren. Auch in anderen Vorschriften des Einkommensteuerrechts, die sich mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und der Lohnsteuer befassen, wird dieser Begriff verwendet, ohne ihn näher zu konkretisieren. Obwohl der Arbeitgeber die zentrale Figur des Lohnsteuerabzugs ist, ist der Begriff in Rechtsprechung und Schrifttum kaum mit Leben gefüllt worden. Hinzu kommt, dass seine inhaltliche Reichweite im Fluss ist, da der Gesetzgeber in jüngerer Zeit den 38 EStG mehrfach erweitert hat, erkennbar mit dem Ziel, Erhebungslücken beim Lohnsteuerabzug zu schlie en. Die entsprechenden Regelungen wirken auf den Arbeitgeberbegriff zurück.
Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die so skizzierte Forschungslücke zu schlie en. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Stellung des Arbeitgebers im Dreiecksverhältnis zum Arbeitnehmer und zum Staat.
38 EStG - als Kopfnorm des Lohnsteuerrechts - nimmt an verschiedenen Stellen auf den "Arbeitgeber" Bezug, ohne diesen Begriff zu definieren. Auch in anderen Vorschriften des Einkommensteuerrechts, die sich mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und der Lohnsteuer befassen, wird dieser Begriff verwendet, ohne ihn näher zu konkretisieren. Obwohl der Arbeitgeber die zentrale Figur des Lohnsteuerabzugs ist, ist der Begriff in Rechtsprechung und Schrifttum kaum mit Leben gefüllt worden. Hinzu kommt, dass seine inhaltliche Reichweite im Fluss ist, da der Gesetzgeber in jüngerer Zeit den 38 EStG mehrfach erweitert hat, erkennbar mit dem Ziel, Erhebungslücken beim Lohnsteuerabzug zu schlie en. Die entsprechenden Regelungen wirken auf den Arbeitgeberbegriff zurück.
Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, die so skizzierte Forschungslücke zu schlie en. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung ist die Stellung des Arbeitgebers im Dreiecksverhältnis zum Arbeitnehmer und zum Staat.
